Sitzung: 02.12.2025 BEA/038/2025
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Das bereits bebaute
Grundstück befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB und das Vorhaben ist
nicht privilegiert.
Das Vorhaben kann
als sonstiges Vorhaben zugelassen werden. Die Beeinträchtigung öffentlicher
Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB wird nicht befürchtet.
Die Stellungnahme
des Abwasserbeseitigungsverbandes Ingolstadt-Süd ist bei der Genehmigung zu
berücksichtigen.
Die Erschließung
ist gesichert.
Die Erteilung des
Vorbescheides wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis:
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Anwesende: |
9 |
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Ja-Stimmen: |
9 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
