Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Das bereits bebaute Grundstück befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB und das Vorhaben ist nicht privilegiert.

Das Vorhaben kann als sonstiges Vorhaben zugelassen werden. Die Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB wird nicht befürchtet.

Die Stellungnahme des Abwasserbeseitigungsverbandes Ingolstadt-Süd ist bei der Genehmigung zu berücksichtigen.

Die Erschließung ist gesichert.

Die Erteilung des Vorbescheides wird befürwortet.


Abstimmungsergebnis:

Anwesende:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0