Sitzung: 16.12.2025 GR/072/2025
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Die bereits bebaute
Fläche liegt innerhalb des einfachen Bebauungsplanes Nr. 19 „Wohnliegenschaften
Ebenhausen-Werk II“. Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.
Folgende
Befreiungen von dem einfachen Bebauungsplan wird zugestimmt:
- Errichtung von Garagen außerhalb
der Baugrenzen
- Errichtung
von Stellplätzen in einer festgesetzten Grünfläche
Die Stellplätze gem. Satzung der Gemeinde
Baar-Ebenhausen sind generell nachwiesen. Auf die Einhaltung der Mindestgröße
der Stellflächen von 2,50 m x 5,50 m wird hingewiesen.
Die Stellungnahme des
Abwasserbeseitigungsverbandes Ingolstadt-Süd ist bei der Genehmigung zu
berücksichtigen.
Die Erschließung ist gesichert.
Da sich das Grundstück auf dem Gelände der
ehemaligen Munitionsfabrik Ebenhausen-Werk befindet, wird darauf hingewiesen,
dass ein Altlastenverdacht nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Erteilung der Baugenehmigung wird
befürwortet.
Abstimmungsergebnis:
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Anwesende: |
19 |
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Ja-Stimmen: |
19 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
