Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Die bereits bebaute Fläche liegt innerhalb des einfachen Bebauungsplanes Nr. 19 „Wohnliegenschaften Ebenhausen-Werk II“. Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.

Folgende Befreiungen von dem einfachen Bebauungsplan wird zugestimmt:

-              Errichtung von Garagen außerhalb der Baugrenzen

-              Errichtung von Stellplätzen in einer festgesetzten Grünfläche

Die Stellplätze gem. Satzung der Gemeinde Baar-Ebenhausen sind generell nachwiesen. Auf die Einhaltung der Mindestgröße der Stellflächen von 2,50 m x 5,50 m wird hingewiesen.

Die Stellungnahme des Abwasserbeseitigungsverbandes Ingolstadt-Süd ist bei der Genehmigung zu berücksichtigen.

Die Erschließung ist gesichert.

Da sich das Grundstück auf dem Gelände der ehemaligen Munitionsfabrik Ebenhausen-Werk befindet, wird darauf hingewiesen, dass ein Altlastenverdacht nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Erteilung der Baugenehmigung wird befürwortet.


Abstimmungsergebnis:

Anwesende:

19

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0